Tresor Konfigurieren

Waf­fen­auf­be­wah­rung Zuhause: wie sicher ist sicher genug?

Wer eine oder meh­rere Waf­fen besitzt, trägt eine gro­sse Ver­ant­wor­tung: sich selbst, sei­nen Mit­men­schen und der Gesell­schaft gegen­über. Diese Ver­ant­wor­tung endet nicht beim sach­ge­mä­ssen Umgang mit der Waffe, son­dern umfasst auch deren sichere Auf­be­wah­rung. Das Gesetz schreibt vor, dass Waf­fen sorg­fäl­tig und vor dem Zugriff unbe­rech­tig­ter Drit­ter geschützt auf­be­wahrt wer­den müs­sen. Doch wel­che Form der Auf­be­wah­rung schafft tat­säch­lich Sicher­heit?

Es ist nichts Neues und doch immer wie­der über­ra­schend zu hören: Die Schweiz liegt im inter­na­tio­na­len Vergleich auf Platz 14 der meist­be­waff­ne­ten Län­der gemes­sen an der Anzahl Schuss­waf­fen in Pri­vat­be­sitz. Zah­len aus dem Jahr 2018 bezif­fern rund 2,3 Mil­lio­nen Waf­fen, die hier­zu­lande in zivi­len Hän­den sind, wobei die Anzahl der aus­ge­stell­ten Waf­fen­er­werbs­scheine seit­her kon­ti­nu­ier­lich steigt. Her­un­ter­ge­rech­net bedeu­tet dies, dass mehr als jede vierte Per­son eine Waffe besitzt. Grund für diese hohe Zahl an Pri­vat­waf­fen in der Schweiz ist unter ande­rem das Miliz­sy­stem, wel­ches allen Armee­an­ge­hö­ri­gen nach Abschluss ihrer Dienst­pflicht ermög­licht, die Waffe in pri­va­ten Besitz zu über­neh­men. Das Haupt­mo­tiv für den Besitz von Waf­fen in der Schweiz ist jedoch nicht das Sicher­heits­be­dürf­nis, son­dern die tech­ni­sche Fas­zi­na­tion für Schuss­waf­fen und das Inter­esse am Schiess­sport, der sich hier­zu­lande gro­sser Beliebt­heit erfreut.

Doch wer die­ses Hobby aus­übt, trägt auch eine gro­sse Ver­ant­wor­tung. Denn Pisto­len und Gewehre nicht nur Sport­ge­räte, son­dern Waf­fen, die bei miss­bräuch­li­chem Umgang grossen Scha­den anrich­ten kön­nen. Die Gefahr, die von einer Waffe aus­geht, wird mas­siv von der­je­ni­gen Per­son beein­flusst, die sie in den Hän­den trägt. Für Sport­schüt­zen und Waffensammler:innen ist der ver­ant­wor­tungs­volle Umgang mit Waf­fen eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Dazu zählt auch die sichere Auf­be­wah­rung in den eige­nen vier Wän­den und genau die­ser wird häu­fig zu wenig Auf­merk­sam­keit geschenkt.

Das Schwei­zer Waf­fen­ge­setz schreibt weder ein expli­zi­tes Auf­be­wah­rungs­ver­fah­ren noch bestimmte Nor­men vor, die bei der Waf­fen­auf­be­wah­rung im Pri­vat­haus­hal­ten ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Es hält ledig­lich fest, dass Waf­fen, Muni­tion, wesent­li­che Waf­fen­be­stand­teile und Zubehör vor unbe­rech­tig­tem Zugriff Drit­ter geschützt und sorg­fäl­tig auf­be­wahrt wer­den müs­sen. Für Waffenbesiter:innen bedeu­tet dies einer­seits (Entscheidungs-)Freiheit, was die kon­krete Umset­zung betrifft, ande­rer­seits jedoch auch die Not­wen­dig­keit, sich inten­siv mit der The­ma­tik und ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten der Waf­fen­auf­be­wah­rung aus­ein­an­der­zu­set­zen, um die eigene Ver­ant­wor­tung wahr­zu­neh­men.

Bei der Ent­schei­dung für ein abschliess­ba­res Schutz­be­hält­nis ist der Preis oft­mals ein wich­ti­ges Kri­te­rium, unter dem jedoch der wich­tig­ste Aspekt lei­det: Die Sicher­heit. Denn der Gross­teil der im Han­del erhält­li­chen Waf­fen­schränke besitzt kei­nen zer­ti­fi­zier­ten Dieb­stahl­schutz und ist unter gewalt­sa­mer Ein­wir­kung innert kür­ze­ster Zeit auf­ge­bro­chen, sodass der Inhalt ent­wen­det wer­den kann. Im Gegen­satz zu ande­ren Gegen­stän­den bedeu­tet der Dieb­stahl von Waf­fen aber nicht nur einen Wert­ver­lust, son­dern vor allem auch einen Kon­troll­ver­lust, der fatale Fol­gen haben kann. Sol­che Sze­na­rien zu ver­hin­dern, hat ober­ste Prio­ri­tät.

sichere Waffenaufbewahrung Zuhause im Waffentresor

Beson­ders bei län­ge­rer Abwe­sen­heit wie Ferien, ist die sichere Auf­be­wah­rung von Waf­fen und Wert­ge­gen­stän­den im Eigen­heim essen­zi­ell. In Situa­tio­nen, in denen Unbe­fugte unge­stört und unbe­merkt mit Gewalt­ein­satz vor­ge­hen kön­nen, um an die gewünsch­ten Gegen­stände zu gelan­gen, zeigt sich schnell, wie sicher eine Wert­schutz­lö­sung wirk­lich ist. Eine zuver­läs­sige Lösung zur dieb­stahl­si­che­ren Auf­be­wah­rung von Waf­fen ist die Anschaf­fung eines zer­ti­fi­zier­ten Waf­fen- und Wert­schutz­tre­sors. Emp­foh­len wer­den dabei Tresore, die nach EN1143‑1 zer­ti­fi­ziert sind und damit nach­weis­lich diver­sen Angriffs­ver­su­chen stand­hal­ten. Wird ein sol­cher Tresor als kom­bi­nierte Sicher­heits­lö­sung genutzt, kön­nen darin neben Waf­fen auch Bar­geld, Schmuck, wich­tige Doku­mente oder andere Wert­ge­gen­stände geschützt auf­be­wahrt wer­den. Damit trägt er sowohl zur geset­zes­kon­for­men und ver­ant­wor­tungs­vol­len Waf­fen­auf­be­wah­rung als auch zum Schutz wei­te­rer Werte im Haus­halt bei. Auch aus ver­si­che­rungs­tech­ni­scher Sicht kann ein zer­ti­fi­zier­ter Tresor des­halb von Vor­teil sein.

Wer seine Waf­fen bis­her in einem ein­fa­chen Waf­fen­schrank oder einer wenig geschütz­ten Lösung auf­be­wahrt, sollte des­halb prü­fen, ob diese Sicher­heit den eige­nen Ansprü­chen wirk­lich gerecht wird. Ein zer­ti­fi­zier­ter Waf­fen- und Wertschutz­tresor kann hier eine durch­dachte Lösung sein, die Ver­ant­wor­tung, Ein­bruch­schutz und Wert­auf­be­wah­rung sinn­voll mit­ein­an­der ver­bin­det.

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